Für ein Alter, das noch was vorhat – Forum für eine UN-Altenrechtskonvention, mit Plädoyer für Innovationen in der Altenhilfe

Anlässlich des „Internationalen Tages der älteren Menschen“ fragten wir am 1.10.2024 im Rahmen eines Teilhabe-Forums danach, wie Ältere als Nachbarn, Mitgestalter der Stadtgesellschaft bzw. in sozialen und politischen Gruppierungen ihr Recht auf Teilhabe, Inklusion und Partizipation ausgestalten.

Ausschnitt aus dem Flyer "Für ein Alter, das noch was vorhat - Ein Teilhabeforum" 1. Oktober 2024

Ausschnitt aus dem Flyer für das Teilhabe-Forum

Zu den menschlichen Grundrechten zählt für alle – unabhängig ihres Alters, Geschlechts, Gesundheits- und Einkommensstatuskultureller und ethnischer Herkunft etc. – das Recht, sich zu artikulieren, umfassend informiert zu werden und sich demokratisch eigenverantwortlich beteiligen zu dürfen. Das betrifft eben auch die Belange älterer und behinderter Menschen und ist in einer UN-Altenrechtskonvention verbindlich zu verankern.

Bei der Mitgestaltung von Altenhilfe und Seniorenarbeit wurde im Forum am Beispiel des Dresdner Stadtbezirks Blasewitz diskutiert, dass für insgesamt 90.000 Einwohner*innen immerhin 2 (ehrenamtliche) Begegnungsstätten aus Initiativen von Seniorenselbsthilfe und -Empowerment entstanden und als Nachbarschaftstreffs „funktionieren“; sie werden maßgeblich durch Senioren initiiert und gestaltet.

Ebenso ist auch in Einrichtungen, die durch Leistungserbringer der Altenhilfe verantwortet werden und mit hauptamtlichen Mitarbeitenden ausgestattet sind, eine eigenverantwortliche Mitgestaltung etwa durch Beiräte o. a. verbindliche Partizipationsformate zu ermöglichen. In Heimen betrifft das Bewohnerbeiräte und auf kommunaler Ebene bspw. Behinderten und Seniorenbeiräte. Sie sind als „sonstiger Beirat“ im § 47 der sächsischen Gemeindeordnung geregelt, worin die Mitwirkung sachkundiger Bewohner zwingend fixiert ist. Gegenüber § 41 – 46 der sächs. Gemeindeordnung nehmen sachkundige Einwohner in sonstigen Beiräten gegenüber beschließenden und beratenden Beiräten eine besondere Stellung ein: Sie haben Rederecht, Antragsrecht und über eine beratende Mitgliedschaft hinausgehendes Stimmrecht. Aus dieser Menschenrechtsbegründung erwachsen eben auch Rechte und Mitgestaltungsansprüche für Senioren an der Altenhilfe.

Soziale Innovationen in der Altenarbeit finden hier einen wesentlichen, menschenrechtsbasierten Ausgangspunkt. Die gleichermaßen komplexen und sehr differenzierten 12 Kriterien innovativer Sozialprojekte, wie sie aus dem Projekt „Portal für soziale Innovationen in der Alternshilfe“ (POSIA-Index) vorgestellt wurden, sollen in den nächsten Monaten vertieft und in weiteren Veranstaltungen etwa der Seniorenbeiräte Leipzig und Dresden für die eigene Praxis geprüft werden.

Wichtig ist dabei auch die Weiterentwicklung der Beratungsangebote in der Altenhilfe bei Einbezug des in der Unabhängigen Teilhabe praktizierten und inzwischen weithin geschätzten Peer Counseling. In der Seniorenarbeit wäre der Nutzen einer „Beratung auf Augenhöhe durch Einbeziehen qualifizierter Senioren“ etwa im Tandem mit Fachkräften eine Weiterentwicklung, die als Ausweis menschenrechtlicher Verankerung zugleich soziale Innovationen in Altenhilfe und Seniorenarbeit befördert. Das Einbeziehen dafür geeigneter Senior*innen wiederum qualifiziert die in vielen Kommunen beobachtbaren Bemühungen zum Ausbau einer zugehenden Altenarbeit durch Verankerung von „Präventiven Hausbesuchen“ und einer sozialräumlich basierten Gesundheitsvorsorge. Mit nochmaligen Dank für das konstruktive Miteinander ist hier das Protokoll zu finden.

Fazit: Die 23 Teilnehmenden traten für eine UN-Altenrechtskonvention und entsprechende nationale Gesetze ein. Sie plädieren für ein Verknüpfen der Menschenrechtsfragen mit einem zielgerichteten Arbeiten an Innovationen in der Altenhilfe, wie sie im POSIA-Index entwickelt wurden und verfügbar sind.

Mehr in der Kurzfassung der 12 Innovationskriterien.

Senioren als eigenverantwortliche Organisatoren ihrer Teilhabe in soziokulturellen Zusammenhängen, in Beratungsleistungen auf Augenhöhe oder als „Sachkundige“ im Stadtrat bezeugen das Potential für die Seniorenarbeit in Richtung Inklusion und Partizipation.

Wir freuen uns auf ein Feedback und weitere folgenreiche Verabredungen – und senden auf Anfrage gern auch die anderen im Protokoll genannten Unterlagen zu.